Wissenswertes über Thurgauer Naturstrom

KEV Kostenorientierte Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung

Pflanzen Wachstum

Die Thurgauer Naturstrom-Produkte enthalten den durch das «kostenorientierte Einspeisevergütungssystem (KEV) mit Direktvermarktung» des Bundes geförderten Strom. Die KEV ist ein Instrument des Bundes, das zur Förderung der Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Der Anteil (Prozentsatz) ändert sich jährlich und wird nach Jahresende im April vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlicht. Die definitive Zusammensetzung der Thurgauer Naturstrom – Produktmixe wird nach Bekanntgabe der KEV-Zusammensetzung vom Energieversorgungsunternehmen mittels Stromkennzeichnung kommuniziert. Mehr erfahren über KEV: www.bfe.admin.ch/kev

Herkunftsnachweis HKN

Garantiert aus dem Thurgau

Der Herkunftsnachweis (HKN) stellt sicher, dass der bezogene Naturstrom von einem Thurgauer Kleinkraftwerk im Bestellzeitraum ins öffentliche Stromnetz eingespeist wurde. Die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) kontrolliert unabhängig die ausgewiesenen Produktionsmengen.

Versteuern von Einkünften aus Photovoltaikanlagen

StP 23 Nr. 1 // Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Eine ortsfeste Photovoltaikanlage ist nach dem Akzessionsprinzip Bestandteil der Liegenschaft und stellt unbewegliches Vermögen dar. Entschädigungen aus kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) respektive Direktvermarktung des Stroms oder durch Überlassung von Liegenschaftsteilen für den Betrieb einer Solaranlage stellen somit steuerbares Einkommen aus unbeweglichem Vermögen dar.

Die Entschädigungen für den ins Netz eingespeisten Strom ist steuerbar. Hingegen nicht steuerbar ist der von der eigenen Photovoltaikanlage produzierte und selbst verbrauchte Strom (Eigenbedarfsdeckung).

steuerverwaltung.steuerpraxis.tg.ch

Mehrwertsteuerpflicht von «grünen Zertifikaten»

Das Energiegesetz schreibt den Energieversorgungsunternehmen (EVU) vor, die Produktionsart und Herkunft von Elektrizität den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern zu deklarieren. Zu diesem Zweck können sich Produzenten Zertifikate ausstellen, die die Produktion von erneuerbarer Energie bescheinigen – sogenannte «grüne Zertifikate». Diese Zertifikate bescheinigen die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerte, die mit der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen verbunden sind.

Aktuelle Praxis (MWST-Branchen-Info 07 Ziffer 6.5)

Das «grüne Zertifikat» (Herkunftsnachweis) kann alleine oder gebündelt mit der physischen Stromlieferung (Stromverkauf) vermarktet werden.

Wird es gebündelt mit dem Stromverkauf vermarktet, unterliegt das gesamte Entgelt aus dieser Lieferung dem Normalsatz von zurzeit 7.7% der Mehrwertsteuer.

Wird das «grüne Zertifikat» (Herkunftsnachweis) allein, also losgelöst vom Strom an Kunden verkauft, handelt es sich um den Verkauf eines von der Steuer ausgenommenen Wertrechts (gem. Art. 21 Abs. 2 Ziffer 19 Buchstabe e MWSTG).

Stand: März 2016

Die EKT empfiehlt die jeweils aktuellen Gesetzesgrundlagen zur korrekten Abwicklung der Mehrwertsteuer beizuziehen.

Rund um Naturstrom

Worin unterscheidet sich Thurgauer Naturstrom von herkömmlichem Strom?

Physikalisch gesehen unterscheidet sich Thurgauer Naturstrom nicht von konventionellem Strom. Das einzelne Elektron kann nicht mit einer Etikette «Grüner Strom» adressiert und über das Stromnetz zum Konsumenten geschickt werden. Wenn Sie Thurgauer Naturstrom beziehen, sorgen Sie aber dafür, das der Anteil an umweltfreundlich erzeugtem Strom im Netz ausgeweitet wird.

Warum bieten die Thurgauer Energieversorgungsunternehmen Thurgauer Naturstrom an?

Grund 1: Der Energiemarkt wird liberalisiert – Strom wird Privatsache. Der Markt für erneuerbare Energie wächst. Immer öfter werden Alternativen zur herkömmlichen Stromerzeugung verlangt. Immer mehr Kunden sind bereit, für umweltfreundlichen und regional erzeugten Strom mehr zu bezahlen. Die Thurgauer Naturstrom-Produkte decken ein wachsendes Bedürfnis im Thurgau ab.

Grund 2: Nach den tragischen Katastrophen in Fukushima haben der Bundesrat und das Parlament den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die erneuerbaren Energien sind deshalb ein bedeutender Eckpfeiler in der künftigen Stromversorgung.

Warum soll ich Thurgauer Naturstrom beziehen?

Wer Thurgauer Naturstrom bezieht, schont natürliche Ressourcen und fördert eine umweltverträgliche und nachhaltige Stromerzeugung im Thurgau. Eine intakte Natur bedeutet mehr Lebensqualität und ist Lebensgrundlage nachfolgender Generationen. Naturstrom ist ein wichtiger Baustein in der Stromversorgung der Zukunft.

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Fragen und Antworten zu Thurgauer Naturstrom und Herkunftsnachweisen (HKN)

Warum soll ich Thurgauer Naturstrom beziehen?

Wer Thurgauer Naturstrom verbraucht, fördert damit ganz direkt die umweltverträgliche und nachhaltige Stromerzeugung im Thurgau. Eine intakte Natur ist die Lebensgrundlage nachfolgender Generationen. Wir sind überzeugt: Hierfür lohnt sich der minimale Aufpreis pro Kilowattstunde.

Worin unterscheidet sich Thurgauer Naturstrom von herkömmlichem Strom?

Physikalisch betrachtet ist es unmöglich, die Herkunft von Strom zu unterscheiden. Mit Ihrem «Ja» zum Thurgauer Naturstrom sorgen Sie aber ganz direkt dafür, dass die umweltverträgliche und nachhaltige Stromerzeugung im Thurgau unterstützt und damit ausgeweitet wird.

Was ist ein Herkunftsnachweis (HKN)?

Der Herkunftsnachweis belegt die Produktionsart (Qualität) sowie die Herkunft des Stroms. Für jede erzeugte Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Quellen wird entsprechend ein Herkunftsnachweis ausgestellt.  Der HKN ist von dem physischen Stromfluss entkoppelt.

Abnahme von Herkunftsnachweisen

Betreiber einer Photovoltaikanlage mit Standort im Thurgau haben die Möglichkeit, ihre Herkunftsnachweise an den lokalen Energieversorger für Thurgauer Naturstrom zu verkaufen, sofern dieser Vertriebspartner von Thurgauer Naturstrom ist.

Dafür müssen Sie Ihre PV-Anlage bei der Pronovo AG registrieren und für die HKN-Produktion freischalten lassen. Für die Registrierung und Freischaltung Ihrer Anlage bei der Pronovo AG wenden Sie sich bitte direkt an Ihren lokalen Energieversorger.

Der lokale Energieversorger hat keine Pflicht die Herkunftsnachweise für Thurgauer Naturstrom abzunehmen. Die EKT Energie AG nimmt keine Anlagen für den Thurgauer Naturstrom direkt unter Vertrag.

Kündigung Thurgauer Naturstrom

Die Kündigung von Thurgauer Naturstrom kann entweder direkt beim lokalen Energieversorger veranlasst werden, oder per E-Mail an info@thurgauer-naturstrom.ch. Die Kündigungsmodalitäten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Energieversorgers geregelt. Eine Bestätigung ihrer Kündigung erhalten Sie direkt von Ihrem Energieversorger.

Stromrechnung

Bei Fragen zu Ihrer Stromrechnung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Energieversorger. Thurgauer Naturstrom bzw. die EKT Energie AG hat keinen Zugriff auf Ihre Stromrechnung.

Stromtarife

Bei Fragen zum Stromtarif oder zum Stromrückliefertarif wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Energieversorger.

Kontakt

Thurgauer Naturstrom
Postfach, 9320 Arbon
Telefon 071 440 66 30
info@thurgauer-naturstrom.ch

    Sie erhalten eine Kopie der Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse.

    Bestimmungen Thurgauer Naturstrom

    Administrative Abwicklung

    Im Auftrag der teilnehmenden Thurgauer Energieversorger kümmert sich die EKT Energie AG um die administrative Abwicklung (Beschaffung / Energiebuchhaltung) von Thurgauer Naturstrom. Die EKT Energie AG garantiert, dass das von Ihnen gewählte Naturstromprodukt in der entsprechenden Menge und Qualität beschafft und geliefert werden kann.

    Vertragspartner

    Die Verrechnung für Thurgauer Naturstrom erfolgt durch Ihren lokalen Energieversorger. Thurgauer Naturstrom wird als Stromprodukt auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Energieversorgers.

    Lieferbeginn

    Die Belieferung mit Thurgauer Naturstrom beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ab Bestelleingang. Dies erfolgt in Abhängigkeit des Abrechnungszyklus Ihres Energieversorgers.

    Vertragsdauer und Kündigung

    Das Vertragsverhältnis ist zeitlich unbeschränkt. Die Kündigungsmodalitäten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Energieversorgers geregelt.

    Herkunft und Lieferfähigkeit

    Thurgauer Naturstrom ist ein begrenzt verfügbares Produkt. Sollte die bestellte Menge Naturstrom aufgrund einer betrieblichen Störung, einer Kraftwerksanierung, witterungsbedingter Einflüsse oder regulatorischer Änderungen seitens Gesetzgeber nicht im geplanten Umfang zur Verfügung stehen oder die Nachfrage das Angebot übersteigt, so ist die EKT Energie AG bzw. Ihr lokaler Energieversorger berechtigt, Naturstrom ausserkantonal zu beschaffen.

    Zertifizierung

    Die Energiebuchhaltung von Thurgauer Naturstrom wird durch die neutrale Fachstelle Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) jährlich überprüft und auditiert. So kann nachgewiesen werden, dass die verkaufte Menge Naturstrom innerhalb des entsprechenden Lieferzeitraums produziert und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wurde.